
Das damals rot-grün regierte Bremen hatte seine Häfen 2012 für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat Karlsruhe eingeschaltet, weil es darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue sieht.
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Karlsruhe: Bremer Atomtransportverbot verfassungswidrig
Das Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen verstößt gegen das Grundgesetz.
Gesetzgebungskompetenz fehlt
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig, weil der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle. Diese habe für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund, teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Drei Unternehmen hatten geklagt
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte sich 2015 mit der Frage an das Verfassungsgericht gewandt, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das sogenannte Prinzip der Bundestreue verstoße, das eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. Geklagt hatten drei vom Verbot betroffene Unternehmen. (dpa/znn)