
Wer in Tübingen Speisen und Getränke verkauft, muss auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und andere Artikel eine Verpackungssteuer zahlen. Das könnte auch bald in Bremen passieren.
Foto: Bernd Weißbrod/Symbolbild
Nach Tübinger Vorbild: Bremen will Verpackungssteuer einführen
Bremen plant eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Steuer bestätigt.
Grünes Licht vom Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt und damit den Weg für ähnliche Maßnahmen in anderen Städten freigemacht. Auch Bremen hatte bereits signalisiert, eine solche Steuer umsetzen zu wollen. Bremens Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Es ist wichtig, Abfall zu vermeiden und dafür so viele Anreize wie möglich zu schaffen“, sagte sie gegenüber butenunbinnen.de. Eine Steuer auf Einweggeschirr könne ein wirksames Mittel sein, um Müll gar nicht erst entstehen zu lassen.
Tübinger Modell als Vorlage
In Tübingen werden seit 2022 für Einwegverpackungen wie Getränkebecher, Besteck, Pizzakartons, Nudelboxen oder Döner-Alufolien jeweils 50 Cent fällig. Diese Regelung gilt für alle Fastfood-Restaurants, Imbisse und To-Go-Anbieter. Mit dieser Steuer will die Stadt den Verbrauch von Einwegverpackungen deutlich reduzieren und die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll minimieren. Die Bremer Regierung plant, dieses Modell zu übernehmen. (dm)