
Das Bremer Ordnungsamt hat zwei Ersatz-Demos der „Querdenken“-Bewegung in Bremen untersagt.
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„Querdenken“: Bremer Ordnungsamt verbietet auch Ersatz-Demos
Das Ordnungsamt Bremen hat zwei weitere „Querdenken“-Veranstaltungen verboten. Diese seien als Ersatz für die bereits untersagten Demos angemeldet worden.
Innensenator Mäurer: Veranstaltungen müssen verhindert werden
„Es ist ganz klar, auch diese Veranstaltungen müssen verhindert werden. Tausende von Gegnern der Corona-Maßnahmen, die das Pandemiegeschehen leugnen und verharmlosen, stehen schon in den Startlöchern oder sind gar schon unterwegs“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Zwei Ersatz-Demos am Samstag
Für die beiden Ersatzveranstaltungen am Samstag seien am Donnerstag einmal 1000 und einmal 598 Teilnehmer angemeldet worden, hieß es in der Mitteilung des Senats. „Jetzt eine Ersatzveranstaltung für die bereits verbotenen Demonstrationen zu ermöglichen, wäre ein fatales Signal.“ Darüber hinaus habe das Ordnungsamt zudem jede weitere Versammlung, die nicht bis zum 3. Dezember angemeldet worden sei, per Verbotsverfügung untersagt.
Ein Fall für den Verfassungsschutz
Zudem kündigte Mäurer an, sich „auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche für eine bundesweite Beobachtung der ‚Querdenker‘-Gruppierung durch den Verfassungsschutz“ auszusprechen.
OVG verbietet Demonstrationen
Am Freitagvormittag hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen zwei Demonstrationen der „Querdenken“-Bewegung auf der Bürgerweide und dem Marktplatz untersagt und damit vorhergehende Beschlüsse vom Verwaltungsgericht und des Ordnungsamtes bestärkt. Damit waren alle Instanzen in Bremen ausgeschöpft. Die „Querdenken“-Organisatoren kündigten daraufhin an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
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