
Klimaaktivisten hatten sich im Juni 2023 mit ihren Handflächen in Bremen am Asphalt festgeklebt. (Symbolbild)
Foto: Jörn Hünecke
Urteil gesprochen: Klimaaktivisten nach Straßenblockade in Bremen vor Gericht
Im Juli 2023 sorgte eine Protestaktion in Bremen für Aufsehen. Sieben Klimaaktivisten hatten sich an der Kreuzung Altenwall/Tiefer mit Sekundenkleber am Asphalt festgeklebt. Nun steht fest, wie das Gericht ihre Tat beurteilt.
Mit Pappmasken gegen den Klimawandel
Die sieben Klimaaktivisten wollten mit ihrer Aktion auf die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen. Sie trugen dabei Pappmasken mit den Gesichtern von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Gericht sieht keine Nötigung durch Protestaktion
Die Staatsanwaltschaft warf den Aktivisten vor, den Verkehr auf mehreren Fahrspuren behindert zu haben. Doch das Amtsgericht Bremen sah keinen Tatbestand der Nötigung. Die Protestierenden hätten laut Urteil genügend Platz gelassen, sodass Autofahrer um die Blockade herumfahren konnten.
Politischer Protest statt strafbarer Behinderung
Trotz der ungewöhnlichen Protestform entschied das Gericht, dass der Eingriff in den Verkehr nicht schwerwiegend genug war, um eine Strafbarkeit zu begründen. Der Freispruch wird von Klimaaktivisten als Signal gewertet. Er zeigt, dass Protestaktionen, die Verkehrsbehinderungen verursachen, nicht automatisch strafrechtlich relevant sind. Für künftige Aktionen könnte das Urteil richtungsweisend sein.