
Die Gastronomie darf im November nur zum Außer-Haus-Verkauf öffnen. Daran ändere auch ein redaktioneller Fehler in der Rechtsverordnung nichts, so das Gesundheitsressort.
Foto: Arnd Hartmann
Anwalt: Bremer Corona-Verordnung enthält Widersprüche
Die aktuell gültige Corona-Rechtsverordnung des Senats enthält nach Ansicht des Bremerhavener Rechtsanwaltes Dieter Riemer „gravierende Fehler“.
Widersprüche bei der Gastronomie
Ein Paragraf verbiete das Öffnen der Gastronomie bis auf den Außer-Haus-Verkauf im November, ein anderer hebe das Verbot aber wieder auf, kritisiert der Anwalt.
Gesundheitsressort widerspricht
Das zuständige Gesundheitsressort widerspricht und räumt einen redaktionellen Fehler ein, der umgehend korrigiert werde. „Auf die Aussage der Verordnung hat dies jedoch keinen Einfluss, die Gastronomie bleibt auf jeden Fall im November weiterhin geschlossen“, betont Sprecher Lukas Fuhrmann.
Welche Ungereimtheiten Anwalt Dieter Riemer außerdem in der Corona-Verordnung gefunden hat und warum er sich Sorgen um den Rechtsstaat macht, lest ihr am Freitag in der NORDSEE-ZEITUNG und schon jetzt auf NORD|ERLESEN.