
Ab Montag gilt in der freien Landschaft im Land Bremen die Leinenpflicht.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Bald gilt wieder die Leinenpflicht
Hundehalter im Land Bremen müssen ihre Vierbeiner von Montag, 15. März, an in der freien Landschaft anleinen.
Brütende Vögel und Jungwild sollen geschützt werden
Auf Wiesen, Feldwegen, Äckern und im Wald herrscht wegen der sogenannten Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli Leinenpflicht für Hunde. Die Regelung soll verhindern, dass Hunde am Boden brütende Vögel oder Jungwild aufscheuchen. Sie gilt auch auf den Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes.
Bei Missachtung der Leinenpflicht droht ein Bußgeld
Wer seinen Hund in der freien Landschaft ohne Leine herumlaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Jagd- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. In Niedersachsen startet die Brut- und Setzzeit am 1. April und endet wie in Bremen am 15. Juli. (lni/mb)
Bald gilt wieder die Leinenpflicht Hundehalter im Land Bremen müssen ihre Vierbeiner von Montag, 15. März, an in der freien Landschaft anleinen. Auf Wiesen, Feldwegen, Äckern und im Wald herrscht wegen der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli Leinenpflicht für Hunde. In Niedersachsen startet die Brut- und Setzzeit am 1. April.