Für Beschäftigte, die nicht geimpft oder gensen sind, gilt künftig die Testpflicht am Arbeitsplatz. Für Beschäftigte in Pfegeheimen ist dann sogar das Impfen vorgeschrieben. Foto: Hildenbrand/dpa

Für Beschäftigte, die nicht geimpft oder gensen sind, gilt künftig die Testpflicht am Arbeitsplatz. Für Beschäftigte in Pfegeheimen ist dann sogar das Impfen vorgeschrieben. Foto: Hildenbrand/dpa

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Bremerhaven

Bremen setzt 3G-Regel in Bussen und am Arbeitsplatz um

18. November 2021 // 21:13

Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen wird nun zügig im Land Bremen umgesetzt. „Auch wenn die Kontrolle für erhebliche Probleme sorgen wird.“

Gültigkeit ab Donnerstag

Die Schwierigkeiten räumte Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) durchaus ein. „Aber es gab eine breite Mehrheit unter den Ministerpräsidenten“, sagte er.

In der kommenden Woche werden Senat und Bürgerschaft die Verabredungen der Länderchefs mit der Kanzlerin in Landesrecht umsetzen, womöglich bereits am Donnerstag. Die 3G-Regel wird dann auch am Arbeitsplatz gelten. Wer nicht Genesen oder Geimpft ist, muss Tests vorweisen.

Boostern wie die Teufel

Die Ministerpräsidenten wollen die Booster-Impfungen vorantreiben. Das Land Bremen liege dabei bislang hinter Berlin auf dem zweiten Platz. Aber: „Wir müssen ordentlich draufsatteln und boostern wie der Teufel“, sagte Bovenschulte.


Für wen jetzt die Impflicht gilt und ab wann in der Disko auch Geimpfte Tests vorweisen müssen, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.