Torsten Neuhoff (von links), Vorsitzender des KBR-Aufsichtsrats, Jörn Hoffmann, Mitglied des KBR-Aufsichtsrats, und Dr. Kristin Drechsler, Medizinische Geschäftsführerin des KBR.

Torsten Neuhoff (von links), Vorsitzender des KBR-Aufsichtsrats, Jörn Hoffmann, Mitglied des KBR-Aufsichtsrats, und Dr. Kristin Drechsler, Medizinische Geschäftsführerin des KBR.

Foto: Masorat/KBR

Bremerhaven
Gesundheit

Bremerhaven: Klinikum reformiert Notaufnahme

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Von nord24
7. August 2022 // 14:00

Weil die Patientenzahl in der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide seit Jahren steigt, sollen die Strukturen optimiert werden.

Notwendigkeit ist belegbar

Dazu hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Klinikums im Rahmen eines Beschlusses beauftragt. Die Notwendigkeit für diesen Schritt ist mit konkreten Zahlen belegbar, wie Dr. Kristin Drechsler, Medizinische Geschäftsführerin am KBR weiß: „Allein zwischen 2012 und 2019 ist die Zahl der in unserer ZNA behandelten Patientinnen und Patienten um rund 30 Prozent gestiegen, dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen“, sagt sie.

Bundesweiter Trend

Die steigende Inanspruchnahme der Zentralen Notaufnahmen ist seit Jahren ein bundesweiter Trend. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. Mit dieser Reform sollen die bisher weitgehend getrennt organisierten Strukturen der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einem integrierten System weiterentwickelt werden. Ziele sind eine bessere Orientierung für Patienten, kürzere Wartezeiten sowie ein effizienterer Einsatz von Ressourcen.

Standardisierte Ersteinschätzungen

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht dafür unter anderem die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an dafür geeigneten Krankenhäusern vor. Hier soll eine standardisierte Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes erfolgen, sodass Patienten anschließend entweder im INZ notdienstlich versorgt oder in die Notaufnahme des Krankenhauses zur stationären Versorgung weitergeleitet werden können.

Noch fehlt die Rechtsgrundlage

Noch ist der Gesetzentwurf nicht in Kraft getreten, der Aufsichtsrat des KBR will jedoch bereits jetzt handeln: „Ein Integriertes Notfallzentrum kann erst dann zur Entlastung der Situation in der Region beitragen, wenn die Rechtsgrundlage dafür geschaffen wurde“, betont Jörn Hoffmann, Mitglied des KBR-Aufsichtsrats. So lange wolle man aber im Interesse der Bürger sowie des Rettungsdienstes nicht warten. Nach seinen Worten ähnelt das INZ inhaltlich dem schon vor Jahren diskutierten Konzept einer Portalpraxis.

Konkrete Maßnahmen ab Ende 2022

Das Projekt soll zunächst mit einer Analyse konkreter Daten, wie etwa Wartezeiten der Patienten vor der Aufnahme, Aufenthaltszeiten in der ZNA und auch der Patientenzufriedenheit, beginnen. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen ist dann ab Ende 2022/Anfang 2023 geplant.