Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht neben Anwalt Thomas Domanski. Dem 18 Jahre alten Russen aus Bremerhaven wird vorgeworfen, er hätte sich dem „Islamischen Staat“ (IS) von Deutschland aus als Mitglied angeschlossen. Er soll Pläne für Anschläge unterstützt haben.

Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht neben Anwalt Thomas Domanski. Dem 18 Jahre alten Russen aus Bremerhaven wird vorgeworfen, er hätte sich dem „Islamischen Staat“ (IS) von Deutschland aus als Mitglied angeschlossen. Er soll Pläne für Anschläge unterstützt haben.

Foto: Perrey/dpa

Bremerhaven

Bremerhavener unter Terrorverdacht: Schüler soll Anschläge geplant haben

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Von Thorsten Brockmann
7. Oktober 2023 // 16:00

Ein Jugendlicher aus Bremerhaven soll sich für Hinrichtungsvideos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) begeistert und Anschläge geplant haben.

Schüler soll Anschläge geplant haben

Ein Bremerhavener Schüler soll 2022 als Anhänger des IS Pläne für Anschläge geschmiedet haben - gemeinsam mit einem 16-Jährigen aus Iserlohn. Die beiden vermeintlichen IS-Sympathisanten stehen seit Juni vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, dessen Staatsschutzsenat auch für das Land Bremen zuständig ist.

Zu Beginn des Prozesses waren gleich furchtbare Details zu hören. Der 18-Jährige soll nicht nur 80 Propagandavideos verbreitet haben, in denen Gefangene enthauptet oder bei lebendigem Leib verbrannt wurden, sondern in Kampfliedern das Schlachten von „Ungläubigen“ angekündigt und den eigenen Märtyrertod erbeten haben. Der Generalbundesanwalt warf dem 18-Jährigen vor, er habe zu Anschlägen in Deutschland auf Kasernen, Polizeireviere oder Gebäude von Behörden aufgerufen. Er habe Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht und Geld nach Afghanistan geschickt.

Das Gericht will die Angeklagten schützen

Das Gericht entschied sehr schnell, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten überwiege der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts das Interesse der Öffentlichkeit, erklärten die Richter. Die Jugendlichen müssten eine Bloßstellung und persönliche Nachteile befürchten, wenn öffentlich gegen sie verhandelt werde. Erst zum Urteil am Montag wollen die Richter die Öffentlichkeit wieder zulassen.