Das Brexit-Abkommen schützt übergangsweise die Rechte von Briten, die schon 2020 in Deutschland gewohnt haben. Doch die Frist läuft am 30. Juni ab.

Das Brexit-Abkommen schützt übergangsweise die Rechte von Briten, die schon 2020 in Deutschland gewohnt haben. Doch die Frist läuft am 30. Juni ab.

Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa

Bremerhaven

Brexit: Frist für Briten läuft ab

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Von nord24
18. Mai 2021 // 16:09

Sofern sie in Deutschland wohnen bleiben möchten, benötigen Briten künftig ein „Aufenthaltsdokument-GB“ der Ausländerbehörde.

Frist bis zum 30. Juni

Sofern sie weiterhin in Deutschland wohnen bleiben möchten, benötigen Briten, die nicht im Besitz eines deutschen Passes sind, zwingend ein „Aufenthaltsdokument-GB“ der Ausländerbehörde. Das teilte jetzt das Innenressort mit. Um dieses Dokument zu bekommen, sei es erforderlich, spätestens bis zum 30. Juni den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

Bürger- und Ordnungsamt zuständig

Das Aufenthaltsdokument sei mindestens fünf Jahre gültig und bescheinige das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit sei damit erlaubt. Sofern der britische Pass eine Gültigkeit von mehr als fünf Jahren hat, werde auch das Aufenthaltsdokument mit einer entsprechenden Gültigkeit ausgestellt. Für in Bremerhaven lebende Briten sei das Bürger- und Ordnungsamt (auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de) zuständig. (pm/ger)