
Das Brexit-Abkommen schützt übergangsweise die Rechte von Briten, die schon 2020 in Deutschland gewohnt haben. Doch die Frist läuft am 30. Juni ab.
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Brexit: Frist für Briten läuft ab
Sofern sie in Deutschland wohnen bleiben möchten, benötigen Briten künftig ein „Aufenthaltsdokument-GB“ der Ausländerbehörde.
Frist bis zum 30. Juni
Sofern sie weiterhin in Deutschland wohnen bleiben möchten, benötigen Briten, die nicht im Besitz eines deutschen Passes sind, zwingend ein „Aufenthaltsdokument-GB“ der Ausländerbehörde. Das teilte jetzt das Innenressort mit. Um dieses Dokument zu bekommen, sei es erforderlich, spätestens bis zum 30. Juni den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Bürger- und Ordnungsamt zuständig
Das Aufenthaltsdokument sei mindestens fünf Jahre gültig und bescheinige das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit sei damit erlaubt. Sofern der britische Pass eine Gültigkeit von mehr als fünf Jahren hat, werde auch das Aufenthaltsdokument mit einer entsprechenden Gültigkeit ausgestellt. Für in Bremerhaven lebende Briten sei das Bürger- und Ordnungsamt (auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de) zuständig. (pm/ger)