Das Hafenunternehmen Eurogate wird den verurteilten Sexualstraftäter nicht los.

Das Hafenunternehmen Eurogate wird den verurteilten Sexualstraftäter nicht los.

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Bremerhaven

Eurogate: Der Sextäter darf bleiben

Von Lili Maffiotte
29. März 2017 // 17:26

Der Hafenumschlagsbetrieb Eurogate wird einen Sextäter doch nicht los. Der Mann war vor vier Jahren wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden. Als er als Freigänger wieder seiner Arbeit nachgehen wollte, ging die Belegschaft in Streik. 

Eurogate bekommt im dritten Anlauf Recht

Der mittlerweile 41-jährige Mann unternahm mehrere Versuche, seine Arbeit wieder aufzunehmen. Bis Eurogate die Kündigung aussprach. Dagegen klagte der Sextäter zweimal und bekam zweimal Recht. Erst beim dritten Anlauf entschied ein Gericht zu Gunsten von Eurogate. Die Begründung: Dem Unternehmen seien andauernde  Streiks und wirtschaftliche Einbußen nicht zuzumuten.

Urteil aufgehoben

2015 bestätigte das Landgericht das Urteil, das jetzt vom Bundesarbeitsgericht wieder aufgehoben wurde. Deren Begründung: Eurogate hatte die streikende Belegschaft mit Abmahnungen und Kündigungen zur Räson bringen müssen.

Wie es jetzt weitergeht?

Der Anwalt des umstrittenen Hafenarbeiters will das weitere Vorgehen mit seinem Mandaten und Eurogate besprechen. Der Betriebsrat von Eurogate wollte das Urteil nicht kommentieren. Eurogate teilte in einer Stellungnahme mit, dass man das Urteil respektiere. Zu den Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern werde man sich aber nicht äußern.

Das Hafenunternehmen Eurogate wird den verurteilten Sexualstraftäter nicht los.

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