
Original und Fälschung? Links Iglos Käptn, rechts der Herr von Appel. Iglo/Appel-Feinkost.de
Foto: Iglo/Appel-Feinkost.de
Gericht urteilt über Käpt‘n Iglo
Fern der Küste geht heute in München ein Streit um „Käpt’n Iglo“ in die zweite Runde vor Gericht.
In erster Instanz verloren
Der Iglo-Konzern will dem Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Figur zu werben. Appel Feinkost wirbt mit einem wettergegerbten Herrn, der wie Käpt’n Iglo Bart und Seemannsmütze trägt. In erster Instanz hatte Iglo vor dem Münchner Landgericht verloren, nun verhandelt das Oberlandesgericht.
Verwechslungsgefahr
In dem Verfahren geht es nicht um das Urheberrecht. Iglo argumentiert, die Verbraucher könnten beide Werbefiguren verwechseln. Die Werbung sei deswegen irreführend. Im ersten Verfahren sah das Landgericht keine Verwechslungsgefahr. Beide Männer tragen zwar Bart und Mütze, doch sind sie unterschiedlich gekleidet. (dpa/bro)