
Wer vollständig geimpft ist, ist künftig im Land Bremen von der Testpflicht befreit. Allerdings will der Senat den Geimpften nicht mehr Rechte zubilligen als Bürgern, die negativ getestet sind.
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Land Bremen: Mit Selbsttest zum Friseur
Künftig kann jeder auch mit einem Selbsttest zum Friseur gehen. Det Test muss allerdings vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden.
Beleg für aktuelle Lage
Der Senat hat die Testpflicht geändert. Neben PCR-Tests und Schnelltests wird jetzt auch der Selbsttest anerkannt, wenn jemand einen Termin beim Friseur oder im Laden haben will. Der Selbsttest muss allerdings vor Ort im Salon und unter Aufsicht durchgeführt werden, damit klar ist: Der Test ist aktuell und kann klar einer Person zugeordnet werden.
Impfung befreit von Testpflicht
Wer seine zweite Impfung hinter sich oder eine Infektion überwunden hat, ist künftig im Land Bremen von allen Testpflichten befreit. Wer einen vollständigen Impfschutz oder eine Corona-Infektion hinter sich hat, kann ohne negativen Schnelltest zum Friseur, in den Zoo oder ins Geschäft zum Termin-Shopping.
Angst vor Spaltung
Die Regelungen des Senats sollen noch in dieser Woche in der Bürgerschaft abgesegnet werden. Sie sind bezüglich der Rechte für Geimpfte weniger umfassend als die Regelungen, über die derzeit auf Bundesebene diskutiert wird. Dort ist beispielsweise geplant, Geimpfte und Genesene von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auszunehmen. Zusätzliche Rechte für Geimpfte lehnt die Landesregierung in Bremen aber ab, weil sie Gesellschaft spalten würden, so lange der Impfstoff noch knapp sei, hieß es am Dienstag.
Was der Oberbürgermeister jetzt an Lockerungsmaßnahmen vom Senat erwartet, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.
Land Bremen: Mit Selbsttest zum Friseur Künftig kann jeder auch mit einem Selbsttest zum Friseur gehen. Det Test muss allerdings vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden.