
FFP2-Masken sorgen dafür, dass Tröpfcheninfektionen vermindert werden - der Schutz ist im Vergleich zu wiederverwendbaren Alltagsmasken teuer.
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Maskentragen bleibt teuer
FFP2-Masken lassen sich schwer von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer bleiben in der Regel auf den Kosten für den Mund-Nasen-Schutz sitzen.
FFP2-Masken und das Absetzen von der Steuer
Nach Erkenntnissen der Lohnsteuerhilfe (Lohi) mit Sitz in Geestemünde sieht die aktuelle Gesetzeslage nur wenige Möglichkeiten vor, FFP2-Masken von der Steuer abzusetzen.
Arbeitgeber müssen zahlen
Schreibt der Arbeitgeber in seinem Hygienekonzept Masken vor, muss er die Kosten dafür tragen. Einige Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern auch ohne Pflicht kostenlos Schutzmasken zur Verfügung. Wer keine Ausgaben hat, kann auch keine steuerlich absetzen, so lautet die Steuerregel. Übernehme die Firma die Kosten nicht, zahle letztendlich der Arbeitnehmer, so die Lohi.