
Auch wer nur kurzzeitig was in einer Klinik oder in einem Pflegeheim zu erledigen hat wie Postboten oder Lieferanten, muss derzeit Coronatest vorweisen.
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Postboten dürfen nur mit Coronatest in Bremerhavener Kliniken
Jeder Postbote oder auch Handwerker, der etwas in einer Bremerhavener Klinik zu erledigen hat, muss einen Coronatest vorweisen. Auch ohne Patientenkontakt.
Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen
Am 17. Januar ist im Land Bremen die dritte Corona-Verordnung aufgehoben worden. Mit ihr ist damit auch die darin enthaltene Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen weggefallen, die nach Bundesrecht grundsätzlich unter die Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fallen.
Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht
Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht. Damit müssen sich aktuell Postboten und Co. testen lassen, auch wenn sie keinen oder nur geringfügigen Kontakt zu den Patienten haben.
Senat stoppt Testpflicht
Der Senat macht nun am Dienstag von seinem Recht gebraucht, mit einer eigenen Rechtsverordnung diese Personen wieder von der Testpflicht auszunehmen, wie die NORDSEE-ZEITUNG berichtet.