
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in Bremerhaven getagt und einer Klage der "Bürger in Wut" recht gegeben. Das Urteil will der Vorstand der Stadtverordnetenversammlung nicht anfechten.
Foto: Archivfoto: Schimanke
Prozess um Transparenz: Vorstand akzeptiert das Gerichtsurteil
Der Vorstand der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven will gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Bremen keine Berufung eingelegen. Das Gericht hatte den "Bürgern in Wut", recht gegeben: Die Debatte in der Aufarbeitung des Sozialbetrugs hätte öffentlich geführt werden müssen.
Vorgeschichte
Die Bremische Bürgerschaft hatte 2017 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Monatelang hatte dieser den Sozialbetrug in Bremerhaven durchleuchtet, bei dem mit Hilfe von fingierten Arbeitsverträgen die Sozialkassen geplündert wurden. Im Anschluss hatte die Opposition in der Stadtverordnetenversammlung gefordert, dass der Magistrat prüft, ob Disziplinarverfahren eingeleitet werden müssen.
Keine Begründung
Mit dem Mehrheitsvotum von SPD und CDU wurde die Debatte in den nicht-öffentlichen Teil gelegt. Das bedeutet: Presse und Zuschauer dürfen nicht zuhören und die Stadtverordneten müssen Stillschweigen bewahren. Dagegen klagten die „Bürger in Wut“ (BIW) und bekamen vorm Verwaltungsgericht recht. Das Urteil will der Vorstand, bestehend aus Mitgliedern der SPD und der CDU, nicht anfechten. Eine Begründung für die Entscheidung gibt es nicht.
Wie die anderen Parteien diese Entscheidung bewerten, und welche Erwartungen sie für die Zukunft haben, lest ihr am Donnerstag in der NORDSEE-ZEITUNG

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in Bremerhaven getagt und einer Klage der "Bürger in Wut" recht gegeben. Das Urteil will der Vorstand der Stadtverordnetenversammlung nicht anfechten.
Foto: Archivfoto: Schimanke