
Die Tötung des nicht trächtigen Wolfs am Samstag war laut Ministerium nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtens. (Symbolbild)
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Abschuss eines Wolfes im Landkreis Lüneburg
Ein Wolf ist im Landkreis Lüneburg abgeschossen worden. Augenscheinlich war es ein ein- bis zweijähriges weibliches Tier.
Abschuss rechtens
Das teilte das niedersächsische Umweltministerium am Montag mit. Die Tötung des nicht trächtigen Wolfs am Samstag war laut Ministerium nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtens.
Seit 2017 war es in dem Territorium im Amt Neuhaus an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern den Angaben zufolge vermehrt zu Wolfsattacken auf Nutztiere gekommen. In dem Gebiet des Wolfsrudels gab es demnach mehrere Maßnahmen, die aber zu keiner nachhaltigen Verbesserung führten.
Getöteter Wolf muss noch identifiziert werden
Ende November wurde schließlich eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur sogenannten Entnahme von Tieren erteilt, wie es weiter hieß. Nach Angaben des Naturschutzbundes Nabu kann mit „Entnahme“ das Fangen, aber auch das Töten einzelner Tiere gemeint sein. Untersuchungen zur genaueren Identifizierung des Tieres sollen nun erfolgen. (dpa)