
Ein Wolf soll in Ostfriesland seit dem vergangenen Sommer in sechs Herden insgesamt sieben Rinder gerissen haben. Auf dem Foto ist ein anderer Wolf zu sehen.
Foto: Pförtner/dpa (Symbolbild)
Beschwerde zurückgezogen: Wolf darf nicht geschossen werden
Der zunächst vom Land Niedersachsen genehmigte Abschuss eines Wolfes aus dem sogenannten Friedeberger Rudel in Ostfriesland bleibt verboten.
Beschwerde gegen Urteil zurückgezogen
Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) habe seine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgezogen, teilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch (23.11.22) auf Anfrage mit (Az.: 4 ME 124/22).
Gericht hatte Tötung untersagt
Das Oldenburger Gericht hatte Ende Oktober in einem Eilverfahren die Tötung des Wolfes untersagt und damit einem Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe stattgegeben.
Rüde soll sieben Rinder gerissen haben
Der dem Niedersächsischen Umweltministerium unterstellte NLWKN hatte Mitte September eine Ausnahmegenehmigung zur "letalen Entnahme" des Wolfes mit der Kennung GW2888m aus dem Rudel Friedeburg erteilt. Der Rüde soll seit dem vergangenen Sommer in sechs Herden insgesamt sieben Rinder gerissen haben. Weil eine Identifizierung dieses Wolfes in der Landschaft schwierig oder gar unmöglich sei, erlaubte der NLWKN in einer Nebenbestimmung zugleich auch den Abschuss anderer Wölfe aus dem Rudel.
Kritik von Freundeskreis freilebender Wölfe
In seinem Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung hatte der in Wolfsburg ansässige Freundeskreis freilebender Wölfe unter anderem kritisiert, dass die gerissenen Rinder nicht ausreichend geschützt gewesen seien und sich dabei auf das Bundesamt für Naturschutz berufen. Demnach seien Ausnahmegenehmigungen für Abschüsse selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn Wölfe einen kleinen Zaun überwänden. (dpa)