
Ärzte wehren sich gegen Jameda.
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Bundesgerichtshof: Ärzte müssen ihre Listung bei Jameda dulden
Das Ärzte-Bewertungsortal Jameda kann weiter alle Ärzte auflisten - auch Mediziner, die das gar nicht wollen oder sich sogar dagegen wehren.
Zwei Zahnärzte klagten
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle von zwei Zahnmedizinern aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Sie müssen es dulden, auch in Zukunft gegen ihren Willen bei Jameda gelistet zu sein.
Vorteile für Kunden
Das Portal listet alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland auf - gratis. Kunden von Jameda aber präsentiert das Portal besser und mit mehr Möglichkeiten. Die Kläger hatten 24 Premium-Merkmale beanstandet.
Unterschiede rechtens
Der BGH betonte aber während der Verhandlung: Es gibt keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlern und Nichtzahlern. Jameda freut das: Vollständige Arztlisten seien die Grundlage für eine freie Arztwahl und sorgten für Transparenz, sagte Geschäftsführer Florian Weiß.
Die Urteilsbegründung folgt noch. Aktenzeichen: VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19. Ausführliche Infos zu Jameda und der teils kontroversen Haltung von Medizinern aus Bremerhaven dazu findet Ihr auf NORD|ERLESEN.
Bundesgerichtshof: Ärzte müssen Listung bei Jameda dulden Das Ärzte-Bewertungsortal Jameda kann weiter alle Ärzte auflisten - auch Mediziner, die das gar nicht wollen oder sich sogar dagegen wehren.