Waldspaziergänger mit Hund

Ein Waldspaziergang ist eine schöne Sache, auch für den Hund. Doch aufgepasst: Auch im Wald gelten Regeln.

Foto: Warnack/dpa

Der Norden
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Ja sind wir im Wald hier? Auch hier gelten Regeln

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Von nord24
29. April 2023 // 16:00

Ein Waldspaziergang bei schönem Wetter ist eine tolle Sache. Doch auch hier gelten Regeln. Was darf man im Wald und was nicht?

Denn der Wald ist eh schon geschädigt, sagen die Experten der Arag-Versicherung und verweisen auf den aktuellen Zustandsbericht. Danach sind vier von fünf Bäumen krank. Was also darf man im Wald?

  • Darf man jeden Wald betreten? Laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald gehören 48 Prozent der Waldfläche Privatpersonen. Zwar gilt im Rahmen des Bundeswaldgesetzes für die meisten Wälder ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. Ein Recht, Dinge mitzunehmen, hat der Waldbesucher generell aber nicht.
  • Wo darf man langlaufen? Wer den Wald für einen Spaziergang oder eine Joggingrunde nutzt, sollte am besten auf den Wegen bleiben, unter anderem, um die tierischen Waldbewohner zu schützen. Denn gerade jetzt bekommen viele im Wald lebende Tiere Nachwuchs und brauchen besonders viel Ruhe.
  • Sammeln und Abpflücken erlaubt? Die sogenannte Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz erlaubt beispielsweise, wild wachsende Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Auch Kräuter, Beeren oder Pilze dürfen in geringen Mengen gesammelt werden. Brennholz oder Steine dürfen ohne Einwilligung des Eigentümers überhaupt nicht mitgenommen werden.
  • Darf man Pilze sammeln? Steinpilze, Pfifferlinge, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln dürfen in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden: bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag. Tabu Naturschutzgebiete und Nationalparks.
  • Das romantische Herz im Baumstamm… ist verboten. Weder im Wald noch im Park ist diese Art der Liebesbekundung statthaft, sondern stellt laut Arag eine Sachbeschädigung dar.
  • Hunde im Wald anleinen? Das regeln Wald- und Forstgesetze oder auch kommunale Regelungen. Wer sich nicht an die geltenden Regeln hält, muss je nach Bundesland mit hohen Geldbußen rechnen.
  • Lagerfeuer im Wald? In den meisten Fällen sind sogenannte wilde Lagerfeuer verboten, und es darf nur an genehmigten Feuerstellen im Wald oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald ein Lagerfeuer entzündet werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe drei oder vier ist allerdings auch damit Schluss. Grundsätzlich regeln die Waldgesetze der einzelnen Länder, ob und unter welchen Voraussetzungen im Wald ein Lagerfeuer gemacht werden darf.