
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll auf eine Woche begrenzt werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Krankschreibungen wegen Erkältung weiter via Telefon möglich
Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich.
Verlängerung bis 4. Mai
Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit. Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen.
Telefonische Anamnese
Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Auf eine Woche beschränkt
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden.
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