
Benötigt man das Zuggerät nicht, wird es einfach abgekoppelt und beiseitegestellt.
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Niedersachsen: Gericht stärkt Rechte von Rollstuhlfahrern
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stärkt das Recht von behinderten Menschen, Hilfsmittel wie Rollstühle selbst und frei zu wählen.
Streit zwischen Querschnittsgelähmtem und Krankenkasse
Zum Streit gekommen war es zwischen einem 49-jährigen, querschnittsgelähmten Mann und seiner Krankenkasse, wie das Gericht am Montag (10.10.22) mitteilte. Er sei bislang mit einem Aktivrollstuhl nebst mechanischem Handbike versorgt gewesen. Wegen nachlassender Kraft und zunehmender Schulterbeschwerden hatte er bei der Kasse ein elektrisch unterstütztes Zuggerät beantragt. (AZ: L 16 KR 421/21)
Kasse: Zuggerät zu teuer
Die Kasse lehnte den Antrag den Angaben zufolge als zu teuer ab und bot dem Mann einen Elektrorollstuhl an. Ein elektrisch unterstütztes Zuggerät möge zwar wünschenswert, hilfreich und sinnvoll sein. Gleichwohl stelle es eine nicht notwendige Überversorgung dar, wenn eine Basismobilität auch mit einem Hilfsmittel gesichert werden könne, das nur rund die Hälfte koste, argumentierte die Kasse. Der Mann lehnte den Elektrorollstuhl ab.
Gericht: Kasse muss zahlen
Anders als das Sozialgericht Oldenburg in erster Instanz verurteilte das Landessozialgericht die Kasse nun zur Kostenübernahme. Ein querschnittsgelähmter Versicherter könne nicht gegen seinen Willen auf einen rein passiven Elektrorollstuhl zur Erschließung des Nahbereichs verwiesen werden, wenn er lediglich eine elektrische Unterstützung benötige, begründete die Kammer ihre Entscheidung. (dpa)