Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch.

Neue Teilzeitaufstockungsprämie: Bis zu 4.500 Euro steuerfrei bei mehr Arbeitszeit. Das steckt hinter der Reform gegen den Fachkräftemangel.

Foto: Monika Skolimowska

Finanzen

4.500 Euro steuerfrei sichern! Millionen Arbeitnehmer profitieren von Prämie

19. September 2025 // 09:00

Wer Teilzeit arbeitet und künftig länger arbeiten möchte, kann nun von einer steuerfreien Prämie profitieren. Die Bundesregierung setzt auf neue Anreize.

4.500 Euro steuerfrei sichern! Millionen Arbeitnehmer profitieren von Prämie

Die Bundesregierung will mit neuen Anreizen die Zahl der Vollzeitbeschäftigten erhöhen. Nach Angaben aus Regierungskreisen stehen nun erste Details fest, wie die bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Kernpunkte sind eine steuerfreie Überstundenregelung, die Aktivrente und die neue Teilzeitaufstockungsprämie. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel durch mehr Arbeitsleistung entgegenzuwirken – doch Experten bezweifeln die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Teilzeit aufstocken und bis zu 4.500 Euro steuerfrei sichern

In Deutschland arbeitet rund ein Fünftel aller Beschäftigten in Teilzeit – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich. Besonders hoch ist der Anteil bei Frauen, von denen mehr als jede Dritte nicht vollzeitbeschäftigt ist. Um diesen Trend zu verändern, wurde nun ein steuerfreier Anreiz eingeführt: die sogenannte Teilzeitaufstockungsprämie. Diese soll den Schritt zurück in die Vollzeit attraktiver machen.

Neue Prämie für Teilzeitkräfte: Wer profitiert – und wie viel gibt’s wirklich?

Arbeitgeber können ihren Angestellten einmalig eine steuerfreie Prämie zahlen, wenn diese ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. Pro zusätzlich gearbeiteter Stunde sind bis zu 225 Euro steuerfrei möglich. Wer beispielsweise seine wöchentliche Arbeitszeit von 20 auf 40 Stunden verdoppelt, kann bis zu 4.500 Euro steuerfrei erhalten.

Teilzeit-Prämie: Diese Bedingungen musst du erfüllen

Voraussetzung für die steuerfreie Zahlung ist, dass die erhöhte Arbeitszeit mindestens zwei Jahre lang beibehalten wird. Kurzfristige oder befristete Aufstockungen sind ausgeschlossen. Auch Beschäftigte, die erst vor weniger als einem Jahr von Vollzeit auf Teilzeit reduziert haben, sind in der Regel nicht prämienberechtigt – es sei denn, die Reduktion erfolgte vor dem 1. Juli.

Warum befristete Teilzeitkräfte leer ausgehen

Nicht profitieren können Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen, deren Laufzeit in weniger als zwei Jahren endet. Die Prämie ist ausdrücklich auf dauerhafte Veränderungen ausgerichtet. Damit soll eine nachhaltige Rückkehr in die Vollzeittätigkeit gefördert werden – ohne kurzfristige Schlupflöcher.

Fachkräftemangel: Reicht eine Prämie, um das Problem zu lösen?

Die Bundesregierung verspricht sich von der Teilzeitaufstockungsprämie eine deutliche Entlastung am Arbeitsmarkt, wie focus.de berichtet. Doch Fachleute aus Wirtschaft und Forschung sehen begrenzte Wirkung: Viele Teilzeitkräfte hätten gute Gründe für ihre Arbeitszeitmodelle – etwa familiäre Verpflichtungen oder fehlende Betreuungsangebote. Ohne strukturelle Reformen könne eine Prämie allein den Fachkräftemangel kaum beheben. (fk)