
Am 13. September ist Tag des Testaments – ein guter Anlass, um Immobilien steueroptimiert zu vererben.
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Erben mit Plan: Diese 3 Tipps helfen beim Steuersparen mit Immobilien
Wer ein Haus vererbt, sollte Freibeträge und Schenkungen clever nutzen – so sparen Erben bares Geld.
Testamentstag als Weckruf: Immobilien rechtzeitig und richtig vererben
Wenn das Elternhaus zur Erbmasse wird, sind Streit und Steuerlast oft vorprogrammiert. Gerade bei Immobilien ist die richtige Planung entscheidend – sonst drohen hohe Kosten. Zum Internationalen Tag des Testaments am Samstag, 13. September, ruft die Bausparkasse Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung dazu auf, sich frühzeitig mit dem Thema Erbe auseinanderzusetzen.
Tipp 1: Freibeträge kennen – und gezielt nutzen
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner profitieren von 500.000 Euro Freibetrag, Kinder von 400.000 Euro. Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro – sofern deren Eltern noch leben. Entfernte Verwandte oder unverheiratete Lebenspartner haben lediglich 20.000 Euro Freibetrag. Wer selbst genutzte Immobilien mindestens zehn Jahre bewohnt, kann sie sogar komplett steuerfrei vererben – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Tipp 2: Nach dem Erbfall den Wert prüfen lassen
Häufig setzt das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch an. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann helfen, den tatsächlichen Marktwert zu ermitteln – und dadurch die Steuerlast zu senken. Auch sogenannte „Vererbungen auf Umwegen“ innerhalb der Familie können helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Dabei ist aber juristische Beratung Pflicht, um keine steuerlichen Fallstricke zu übersehen.
Tipp 3: Zu Lebzeiten schenken – und mehrfach sparen
Schenkungen sind eine legale Möglichkeit, Immobilien schon zu Lebzeiten steueroptimiert weiterzugeben. Die Freibeträge gelten auch hier – und können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer etwa seinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro überträgt, kann ein Haus stückweise steuerfrei weiterreichen. Wird zusätzlich ein Nießbrauchrecht vereinbart, kann der Schenkende die Immobilie weiterhin nutzen, während der Eigentumstitel bereits übertragen ist – ein häufig genutzter Hebel zur Steuerreduktion.
Früh handeln schützt vor Streit und Steuerlast
Jährlich werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt – ein Großteil davon in Form von Immobilien. Wer sein Eigentum gezielt weitergeben will, sollte rechtzeitig aktiv werden. Denn mit kluger Planung, klaren Verhältnissen und professioneller Beratung lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden – und Tausende Euro sparen. (mb)