
Ein paar Wochen arbeiten, viel mitnehmen: Bei Ferienjobs bleibt der Verdienst oft brutto wie netto – wenn Dauer und Fristen stimmen.
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Ferienjob ohne Abzüge: So bleibt das ganze Gehalt auf dem Konto
Jobben in den Ferien – und trotzdem das volle Geld behalten? Für Schüler und Studenten lohnt sich der Sommerjob doppelt: Wer nur befristet arbeitet, zahlt meist keine Sozialabgaben. Doch es gibt Fristen, auf die geachtet werden muss.
Wer in den Sommer- oder Semesterferien jobbt, muss in der Regel keine Abzüge durch Sozialversicherungsbeiträge befürchten – unabhängig vom Verdienst. Das gilt für Schüler ebenso wie für Studenten, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Kurzfristige Beschäftigung erklärt
Grund dafür ist die Einstufung als „kurzfristige Beschäftigung“. Darunter fallen Arbeitsverhältnisse, die entweder nicht länger als 70 Arbeitstage oder maximal drei Monate am Stück im laufenden Kalenderjahr dauern. Wichtig: Mehrere kurzfristige Jobs innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet. Entscheidend ist allein die Dauer – nicht die Höhe des Einkommens.
Mehr Infos zu Jobs und Studium
Weitere Informationen finden sich auf dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung unter www.rentenblicker.de sowie im kostenfreien Flyer „Tipps für Studierende: Jobben und studieren“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de. (pm/axt)