Ein Mehrfamilienhaus von außen.

Das Finanzministerium schafft Planungssicherheit bei Sanierungskosten.

Foto: Warnecke/dpa

Finanzen

Steuerbonus für Eigentum! Diese Kosten können Eigentümer jetzt absetzen

18. Oktober 2025 // 16:00

Energetisch sanieren lohnt sich jetzt doppelt: Neben Energieeinsparung winken neue steuerliche Vorteile für Eigentümer.

Mehr Steuervorteile bei energetischer Sanierung

Wer seine Immobilie energetisch modernisiert, kann seit 2020 steuerliche Vorteile nutzen. Doch viele Detailfragen sorgten bislang für Unsicherheit – vor allem bei Eigentümergemeinschaften und bei Arbeiten, die indirekt mit der Sanierung zusammenhängen. Nun hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben an Finanzämter und Steuerberater Klarheit geschaffen. Der Bund der Steuerzahler lobt die Entscheidung als wichtigen Schritt für mehr Planungssicherheit.

Auch Umfeldmaßnahmen sind jetzt förderfähig

Neu ist: Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sanierungskosten anteilig nach ihrem Miteigentumsanteil absetzen. Außerdem gelten jetzt auch vorbereitende Arbeiten als steuerlich begünstigt. Dazu zählen laut Finanzministerium etwa das Entfernen von Putz, das Erneuern von Regenrohren oder vorbereitende Dämmarbeiten. Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten unmittelbar mit einer energetischen Maßnahme – wie etwa einer Fassadendämmung oder Heizungserneuerung – verbunden sind.

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Damit die Steuerermäßigung greift, muss die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Vermietete oder leerstehende Gebäude sind von der Förderung ausgeschlossen. Wichtig ist zudem, dass die Arbeiten ausschließlich von Fachunternehmen ausgeführt werden. Nur dann können die Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eigentümer sollten sich laut Bund der Steuerzahler schon bei der Planung beraten lassen, welche vorbereitenden Maßnahmen förderfähig sind.

So viel lässt sich steuerlich absetzen

Gefördert werden bis zu 20 Prozent der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Der Betrag wird über drei Jahre verteilt: Im ersten und zweiten Jahr können je sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Damit lohnt sich die energetische Modernisierung nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell – besonders jetzt, da der steuerliche Rahmen erweitert wurde. (dpa/mca)