Zulässig sind im Moment lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte des jährlichen Zuwachses und zur Gesunderhaltung der Bäume.

Zulässig sind im Moment lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte des jährlichen Zuwachses und zur Gesunderhaltung der Bäume.

Foto: Büttner/dpa

Garten

Was ist im Garten erlaubt und was nicht? Naturschutzbehörde gibt Überblick

16. März 2024 // 05:00

Wenn es auch bisher nicht so richtig nach Frühling aussieht, stehen die Hobbygärtner schon in den Startlöchern. Aber dürfen jetzt überhaupt noch Bäume und Gehölzen im Garten beschnitten oder gefällt werden?

„Grundsätzlich ist die Beseitigung von Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten“, sagt der Landkreis Wesermarsch in seiner Funktion als Untere Naturschutzbehörde. „Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte des jährlichen Zuwachses und zur Gesunderhaltung der Bäume.“

Artenschutz muss beachtet werden

Bäume im privaten Hausgarten, können wiederum von diesem Verbot ausgenommen sein, sofern sich in dem Baum keine Vogelnester, Baumspalten, Risse und Höhlen befinden, die für besonders geschützte Arten Lebensräume darstellen.

Dazu zählen beispielsweise alle europäischen Vogelarten, sowie alle Fledermausarten und Hornissen. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher eine Vor-Ort-Kontrolle der Bäume durch einen Profi.

Wann es eine Genehmigung braucht

Aber auch im eigenen Garten brauchen einige Eingriffe eine Genehmigung. Dies ist in der Regel erfüllt bei der Beseitigung oder erheblichen Beeinträchtigung von Alleen und Baumreihen, Streuobstwiesen und Hofgehölzen. In Einzelfällen kann das auch die Fällung eines einzelnen Baumes betreffen.

Wie stark ein Eingriff sein darf, ist abhängig von der Baumart, der Baumgröße (Kronen- und Stammdurchmesser), seiner Vitalität, seiner Bedeutung als Lebensraum für Tiere und der örtlichen Situation, in der sich der Standort des Baumes befindet.

Mehr Infos zu diesem Thema können Minke Harbers (Minke.Harbers@wesermarsch.de, 04401/927631) oder Nora Willmaring (Nora.Willmaring@wesermarsch.de, 04401/927747) geben.