Zum Versuch des Eindringens in die JVA Sehnde sagt Richter Robert Glaß: „Die meisren wollen raus.“

Zum Versuch des Eindringens in die JVA Sehnde sagt Richter Robert Glaß: „Die meisren wollen raus.“

Foto: Michael Matthey

Justiz

Betrunkener will ins Gefängnis - und muss es nun auch

Von Thomas Strünkelnberg, dpa
2. Juli 2024 // 18:31

Ein 33-Jähriger will Kumpels im Gefängnis besuchen, darf aber nicht - er ist betrunken. Er steigt über einen Zaun, leistet Widerstand und muss vor Gericht, kommt aber nicht. Jetzt ist er verurteilt.

Ein 33-Jähriger, der im Dezember 2022 sturzbetrunken versucht haben soll, in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen, muss für sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil erging wegen vorsätzlichen Vollrauschs, sagte Richter Robert Glaß, der Direktor des Amtsgerichts Lehrte, am Dienstag zur Urteilsbegründung.

Widerstand geleistet

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Verurteilte im Dezember 2022 als Besucher in die JVA, wurde aber abgewiesen, weil er betrunken war. Er stieg über einen Zaun und blieb auf dem Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer sitzen. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, leistete er Widerstand. Dafür musste er vor Gericht, erschien aber nicht zum ersten Hauptverhandlungstermin im November. Die Folge: Er kam in sogenannte Ungehorsamshaft in Sehnde.

Angeklagt wurde er wegen versuchten unerlaubten Eindringens in die JVA Sehnde sowie Widerstands. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger des 33-Jährigen verlangte eine Geldstrafe.