
„Güllesilvester“: Ab dem 1. Februar ist es wieder erlaubt, Gülle und andere stickstoffhaltige Dünger auf die landwirtschaftlichen Flächen zu bringen.
Foto: picture alliance/dpa
Attacke mit Kacke: Warum für Landwirte heute „Güllesilvester“ ist
Landwirte dürfen ab dem 1. Februar ihre Flächen wieder mit Gülle und Resten aus den Biogasanlagen düngen. Ein Gülle-Feuerwerk wird es jedoch nicht überall geben.
Jeder Betrieb entscheidet individuell
„Güllesilvester ist ein tolles Wort, aber schlussendlich entscheidet jeder Betrieb nach den eigenen Gegebenheiten“, sagt Kreislandwirt Johann Knabbe aus Fredenbeck. Ab dem 1. Februar ist es zwar wieder erlaubt, Gülle und andere stickstoffhaltige Dünger auf die landwirtschaftlichen Flächen zu bringen. Deshalb stünden aber längst nicht alle Landwirte für ein Gülle-Feuerwerk bereit, um schnell die Masse der letzten Monate loszuwerden. „Die meisten Betriebe haben ein Polster bei der Lagerung“, sagt Knabbe.
Pause dient dem Grundwasserschutz
Landwirten ist es ab Oktober auf Ackerflächen und ab November auf Grünland verboten, stickstoffhaltige Dünger auszubringen. Der Gesetzgeber habe die Pause verordnet, da die Vegetation in dieser Zeit ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt, heißt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Das soll dem Grundwasserschutz dienen.
Energiekrise verteuert Alternativen
Die Energiekrise gab der Gülle einen unerwarteten Aufschwung. Mineraldünger als Alternative werde energieintensiv produziert, so Knabbe. „Wenn mineralischer Dünger teuer und knapper wird, gewinnen alle organischen Stickstoffquellen an Wert und Attraktivität“, vermeldete der Deutsche Bauernverband schon im Sommer mit hoher Nachfrage an den Güllebörsen.
Mehr dazu lest ihr hier.