
Falsche Ärztin entlarvt: Eine 23-Jährige fälschte Dokumente und arbeitete in Kliniken. Gericht ordnet Einweisung in psychiatrische Klinik an.
Foto: Friso Gentsch
Gericht zieht drastische Konsequenzen: Falsche Ärztin wird eingewiesen
Urteil im Skandal um die falsche Ärztin: Eine 23-Jährige hat Kliniken mit gefälschten Dokumenten getäuscht und Patienten behandelt. Nun muss sie in die Psychiatrie.
Falsche Ärztin aus Osnabrück
Eine 23-jährige Frau aus Osnabrück steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Falls von Urkundenfälschung. Laut dem Landgericht Osnabrück hat sie Schulzeugnisse und eine Approbationsurkunde gefälscht, um als Ärztin arbeiten zu können. Die junge Frau, die in Kliniken in Debstedt im Landkreis Cuxhaven und Meppen tätig war, wurde entlarvt, als ihre fehlende medizinische Qualifikation auffiel. Das Gericht entschied, sie in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, da sie eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur aufweise und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Systemische Schwächen aufgedeckt
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf systemische Schwächen im deutschen Gesundheitswesen. Wie die Richterin Nadine Laatz-Petersohn erklärte, gibt es kein zentrales Register für Approbationen, was die Überprüfung von Dokumenten erschwert. Zudem seien die Einstellungsprozesse in Kliniken oft ein "Massengeschäft", bei dem Chefärzte und Personalabteilungen auf die Echtheit der vorgelegten Unterlagen vertrauen müssen. Die Angeklagte hatte in den USA einen Schulabschluss erworben, der der deutschen Mittleren Reife entspricht, und war mit gefälschten Dokumenten in Deutschland aufgetreten.
Konsequenzen und Ausblick
Obwohl die Angeklagte inzwischen ein Medizinstudium aufgenommen hat, bleibt die Gefahr bestehen, dass sie erneut als falsche Ärztin arbeitet. Das Gericht sah sich gezwungen, sie auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, um die Allgemeinheit zu schützen. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit von Reformen im Gesundheitswesen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte unternommen werden. (dpa/pas)