
Weil er Bilder seines Intimbereichs ins Internet gestellt hat, ist ein 61-jähriger Cuxhavener zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Kunst oder Pornografie? 61-jähriger Cuxhavener zu Geldstrafe verurteilt
Verständnis für das Urteil hatte der Angeklagte nicht: Wegen der Verbreitung pornografischer Bilder ist ein 61-jähriger Cuxhavener zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden.
Mann stellt Fotos seines Intimbereichs auf Internetseite ein
Von April 2016 bis Februar 2017 hatte er auf seiner frei zugänglichen Internetseite Bilder seines Intimbereichs hochgeladen. Da das Portal nicht passwortgeschützt ist, sind die Fotos auch für Kinder einsehbar. Damit verstößt der Mann gegen das Gesetz.
Angeklagter sieht Bilder als Kunst, nicht als Pornografie
Der Angeklagte gab an, die Bilder als Kunst zu sehen, nicht als Pornografie. Er habe diese ausschließlich für sich selbst gemacht. Auf die Frage, warum er die Fotos überhaupt hochgeladen habe, wusste der 61-Jährige keine plausible Antwort.
Höhe der Geldstrafe orientiert sich am Einkommen
Da weder strafmildernde noch verschärfende Umstände vorlagen, wurde die mittlere Stufe der Strafhöhe gewählt, gemessen am Einkommen des Verurteilten. Der 61-Jährige bezieht Hartz IV.
Auch kinderpornografische Bilder auf Rechner gefunden
Im Zuge der Ermittlungen wurden bei dem Angeklagten zwei Rechner sichergestellt. Auf einem befanden sich rund 1,3 Millionen Fotos, unter anderem acht mit kinderpornografischem Hintergrund. Deshalb wurde in dem Verfahren in einem zweiten Anklagepunkt wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder verhandelt.
"Kein Interesse an Kinderpornografie"
Der Angeklagte sagte aus, er lade täglich Fotos aus dem Internet herunter oder bekomme Dateien zugeschickt, die er nicht kontrolliere. Dabei seien die Bilder eher zufällig auf seinen Rechner gelangt. Sie interessieren ihn aber nicht.
Zahl der Bilder verschwindend gering
Da die Zahl der kinderpornografischen Fotos gemessen an der Gesamtmenge gering sei, konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen, dass er die Bilder bewusst heruntergeladen. Deshalb wurde er in diesem Punkt freigesprochen.
"Lieber in den Knast, als auf PC verzichten"
Mit der Anordnung, dass der meist genutzte Rechner sichergestellt bleibe, war der Angeklagte nicht einverstanden. Der Computer habe aufgrund der Dateien einen immensen Wert für ihn. „Ich würde eher für einen Monat in den Knast gehen, als auf meinen PC zu verzichten“, sagte er.
Mann kündigt erneute Bilder an
Geläutert schien der Mann nach dem Urteilsspruch nicht: „Ich werde mit Sicherheit wieder entsprechende Seiten machen dann aber mit einem Passwort versehen. Da können sie mich dann kreuzweise.“ (jok)