Ein Landwirt bringt mit seinem Gespann Gülle auf einem Feld aus.

Jetzt darf wieder Gülle auf die Felder gebracht werden.

Foto: Philipp Schulze/dpa

Cuxland

Landwirte dürfen wieder Gülle fahren

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Von nord24
3. Februar 2022 // 06:00

Ab sofort dürfen Niedersachsens Landwirte wieder Gülle auf Äckern und Grünland ausbringen.

Sperrfrist in der Düngeverordnung ist abgelaufen

Die in der Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger ist am Montag abgelaufen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Die Sperrfrist beginnt auf Äckern am 1. Oktober und auf Grünland am 1. November und dauert bis zum 31. Januar, weil die Vegetation in den Wintermonaten kaum Nährstoffe aufnehme. Sie gilt für Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme.

Stallmist ist schon eher erlaubt

Für Stallmist und Kompost gilt eine einmonatige Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Januar. Deren Stickstoff ist organisch gebunden und wird erst bei höheren Temperaturen, wenn auch die Natur wieder erwacht, in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen.

Bei Schnee und Eis ist das Aufbringen von Gülle nicht erlaubt

Bei wassergesättigtem, gefrorenem oder schneebedecktem Boden dürfen Gülle und Co. übrigens nicht ausgebracht werden. Auf Äckern dürfen seit 2020 flüssige organische Düngemittel nur streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

Ab sofort dürfen Niedersachsens Landwirte wieder Gülle auf Äckern und Grünland ausbringen. Die in der Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger ist am Montag abgelaufen.