Gastronomie-Betriebe können sich auch für 2G entscheiden, Ungeimpfte hätten dann – wie in Hamburg möglich – keinen Zutritt zur Lokalität.

Gastronomie-Betriebe können sich auch für 2G entscheiden, Ungeimpfte hätten dann – wie in Hamburg möglich – keinen Zutritt zur Lokalität.

Foto: Federico Gambarini/dpa

Cuxland

Neue Corona-Regeln in Niedersachsen: Das müsst ihr jetzt wissen

Von Meret Laser
25. August 2021 // 20:02

Seit Mittwoch gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung. Eine wichtige Rolle spielt die 3G-Regel.

Inzidenz nicht mehr allein entscheidend für die Corona-Regeln

Während die Inzidenz bisher der entscheidende Indikator war, fließen nun auch die Corona-Patienten, die stationär aufgenommen werden, und die Belegung der Intensivbetten in die Bewertung der Lage mit ein. Diese drei Indikatoren entscheiden darüber, welche Warnstufe ausgerufen wird.

Nur Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete

In Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel, Zugang zum Beispiel in der Gastronomie haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Kennt ihr die Opt-Out-Regel?

Es gibt aber eine Ausnahme: die Opt-Out-Regel. Selbst wenn viele Corona-Patienten landesweit in den Krankenhäusern liegen, die Inzidenz in einem Landkreis aber niedrig ist, kann dieser auf das Ausrufen der Warnstufe verzichten.

Welche Maßnahmen gelten bei den verschiedenen Warnstufen, wie sieht es in Bremerhaven aus? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir auf NORD|ERLESEN oder in der Donnerstagausgabe der NORDSEE-ZEITUNG.