
Was tun, wenn man selbst betroffen ist und in Quarantäne muss?
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Was Arbeitnehmer wissen müssen, wenn sie in Quarantäne gehen
Meldungen, dass schon bald nur noch geboosterte Beschäftigte im Quarantänefall Geld erhalten könnten, heizen die Gemüter an.
Bald nur noch Gehalt für Geboosterte?
Was „blüht“ einem Arbeitnehmer gegenwärtig, wenn er sich aufgrund von Kontakten mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person in die häusliche Isolation zurückziehen muss?
Arbeitgeber in Vorleistung
In Verbindung mit einer Quarantäne bietet das Thema (rechtlich gesehen) unter Umständen ein weites Feld. Darauf weist der Cuxhavener Jurist Edebohl Tietje hin. Tietje erinnert daran, dass ein Arbeitgeber in Vorleistung geht, indem er in häuslicher Isolation ausharrenden Beschäftigten eine Entschädigung für den durch die Quarantäne erlittenen Verdienstausfall gewährt.
Chef stellt die Gretchenfrage
Rechtsanwalt Edebohl Tietje sieht vor diesem Hintergrund Diskussionen in den Betrieben aufflammen. „Bist Du geimpft?“, lautet die Gretchenfrage, mit welcher Arbeitgeber möglicherweise ihre Beschäftigten konfrontieren. In bestimmten Beschäftigungsbereichen ist diese Form von Neugier durchaus legitim.
Überstunden abbummeln?
Überstunden abbummeln zu lassen wäre eine Option - sofern sie einvernehmlich getroffen wird. Arbeitnehmervertreter sehen solche „Deals“ allerdings ausgesprochen kritisch. (CN)
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