
Ab Dienstag entfällt in Niedersachsen die Testpflicht im Einzelhandel, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.
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Niedersachsen: Shoppen ohne Testpflicht nun möglich
Weil die Corona-Lage sich entspannt, lockert Niedersachsen die Testpflicht für Kunden im Einzelhandel.
Neue Regelung greift ab Dienstag
Nach einer Lockerung der Corona-Beschränkungen entfällt in Niedersachsen von diesem Dienstag an die Testpflicht für den Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50. Dies sieht eine Anpassung der Landes-Corona-Verordnung vor, die von Dienstag an greift.
Testpflicht bei der Außengastronomie bleibt bestehen
Voraussetzung ist, dass der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird. Bestehen bleibt allerdings die Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie, Lockerungsrufen der Branche für Regionen mit einer Inzidenz unter 50 folgte die Landesregierung nicht.
Landkreis Cuxhaven: Inzidenz bei 10,2
Im Landkreis Cuxhaven lag die Inzidenz am Dienstmorgen laut RKI-Dashboard bei 10,2 (Stand: 3.12 Uhr). Seit Tagen ist das Cuxland mit seiner niedrigen Inzidenz bundesweit führend. In der Wesermarsch lag der Wert am Morgen bei 42,9, im Landkreis Rotenburg bei 35,4.
Maskenpflicht besteht weiter
Nicht umgesetzt wurde nach vielfältiger Kritik die Idee einer Aufhebung der Maskenpflicht im Handel in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35. (dpa)
Niedersachsen: Shoppen ohne Testpflicht möglich Nach einer Lockerung der Corona-Beschränkungen entfällt in Niedersachsen von diesem Dienstag an die Testpflicht für den Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50. Dies sieht eine Anpassung der Landes-Corona-Verordnung vor, die von Dienstag an greift.