
Ampelkoalition will Bürgergeld ändern: Bonus für Langzeitarbeitslose
Foto: Monika Skolimowska
1000 Euro Prämie: Neuer Anreiz für Langzeitarbeitslose zur Jobaufnahme
Langzeitarbeitslose sollen eine 1000-Euro-Prämie erhalten, wenn sie nach mindestens zwölf Monaten Arbeitslosigkeit einen Job annehmen und behalten.
Die Ampelkoalition plant eine wichtige Reform für Langzeitarbeitslose im Rahmen des Bürgergeldes berichtet das rnd (RedaktionsNetzwerk Deutschland). In Berlin soll eine Anschubfinanzierung beschlossen werden, die vorsieht, Langzeitarbeitslosen eine Prämie von 1000 Euro zu zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnimmt und diesen mindestens zwölf Monate behält. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Rückkehr in die Erwerbslosigkeit zu verhindern.
Anreiz für Langzeitarbeitslose
Laut einer Formulierungshilfe, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt, gilt die Prämie für Menschen, die mehr als ein Jahr erwerbslos waren. Die Beschäftigung muss in den vergangenen sechs Monaten „bedarfsdeckend“ sein, um Anspruch auf die Prämie zu haben. Damit soll verhindert werden, dass Beschäftigte schnell wieder auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Nach Erhalt der Prämie tritt eine Sperrfrist von 24 Monaten in Kraft.
Prämie bleibt anrechnungsfrei
Besonders positiv für Betroffene: Die 1000-Euro-Prämie wird nicht auf andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag angerechnet. Das bedeutet, dass auch Menschen, die zusätzlich auf diese Unterstützungen angewiesen sind, von der Prämie profitieren können, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen.
Strengere Sanktionen geplant
Neben der Prämie plant die Ampelkoalition weitere Änderungen am Bürgergeld. So sollen Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger verschärft werden. Wer sich weigert, ein Arbeitsangebot anzunehmen, muss künftig mit einer Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent rechnen – ohne die bisherige stufenweise Reduzierung. Auch wer versäumt, sich rechtzeitig bei den Behörden zu melden, wird härter bestraft.
Längere Pendelzeiten
Eine weitere Änderung betrifft die Pendelzeiten: Die zumutbare Zeit für den Arbeitsweg soll ausgeweitet werden. Statt der bisherigen zweieinhalb Stunden pro Arbeitstag sollen nun bis zu drei Stunden zumutbar sein. Diese Maßnahmen sollen den Druck auf Arbeitsuchende erhöhen und die Aufnahme von Arbeit erleichtern. (krü)