
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Justiz
AfD klagt vor Staatsgerichtshof gegen Landesregierung
Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe hat im Zusammenhang mit einer geforderten Nennung der Vornamen von Tatverdächtigen der Silvesterausschreitungen eine Organklage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Das Gericht in Bückeburg bestätigte am Freitag den Eingang des Verfahrens.
„Mit meiner Klage mache ich eine Verletzung des Frage- und Informationsrechts geltend“, sagte Bothe bereits am Mittwoch. Die Behauptung der Landesregierung, es würden durch die Nennung der Vornamen überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter verletzt, sei nicht haltbar. In der Silvesternacht kam es etwa zu einigen Angriffen auf Einsatzkräfte.
In einer Kleinen Anfrage wollte Bothe die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der Silvesterausschreitungen wissen. In einer Antwort der Landesregierung hieß es, die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Weiter hieß es, die Vornamen würden von der Landesregierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da zu befürchten sei, dass durch Bekanntwerden der Vornamen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden.
Eine Regierungssprecherin sagte am Freitag, dass die Landesregierung weiterhin der Auffassung sei, dass in der Abwägung zwischen dem Auskunftsrecht der Abgeordneten und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen Letzteres höher wiege und die Namen nicht herausgegeben werden müssten.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne kritisierte die AfD erneut für das Vorgehen: „Es wird ja der Versuch gemacht, Straftaten und Vorfälle sozusagen mit einem Label zu versehen und zu sagen, das würde alles nur stattfinden, weil wir hier ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben. Das bleibt für mich genau das, was ich damals gesagt habe, dass ich mich verweigere, diese Form von Rassismus zu akzeptieren“, sagte Tonne am Donnerstag.
Der AfD stehe dieser Schritt rechtlich zu, politisch habe sich seine Einschätzung dadurch kein Stück gewandelt, betonte Tonne. „Da können die 23 Mal klagen, das verändert nicht meine politische Einschätzung dazu.“
Der Landesverband der AfD reichte zudem eine weitere Klage beim Staatsgerichtshof ein. Die Partei sieht durch Äußerungen des früheren niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) das Recht auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb verletzt, wie das Gericht mitteilte. Dieses Verfahren richtet sich demnach ebenfalls gegen die Landesregierung sowie Pistorius Nachfolgerin Daniela Behrens.
Pistorius hatte in einem im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichten Interview Äußerungen mit Bezug zu der AfD getätigt, wie es vom Staatsgerichtshof hieß. Der Antragssteller sei der Auffassung, dass die Antragsgegner durch die Äußerungen gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hätten. Den Antragsgegnern sind demnach zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover sagte am Freitag, dass es bei dem Fall um Aussagen des früheren Innenministers gehe. „Aus unserer Sicht besteht derzeit noch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er in diesem Zusammenhang für die ganze Landesregierung oder sogar die gegenwärtige Innenministerin gesprochen hat.“ Man sehe die Klage gegen die jetzige Innenministerin daher als unzulässig an.
Pistorius wurde vor einigen Monaten Bundesverteidigungsminister. Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin gab am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu dem Thema ab und verwies auf das zuständige Gericht.