„Nein, der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht vorschreiben, wie sie von ihrem Wohnsitz zur Arbeit kommen“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitsweg zähle nicht zur Arbeitszeit, dementsprechend können Arbeitgeber hier in der Regel auch keine Vorgaben machen.
Laut Peter Meyer seien zwar verschiedene Szenarien denkbar, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg vorgegeben bekommen könnten. „Vielleicht soll jemand den mit Werbung bedruckten Dienstwagen nutzen oder aus Gründen der Nachhaltigkeit mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren - in der Praxis kommt so was aber kaum vor“, sagt der Fachanwalt.