Staatsanwalt fordert lebenslänglich
Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche lebenslänglich für den angeklagten Ehemann von Ekaterina B. gefordert. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat. Auch eine besondere Schwere der Schuld sei zu erkennen.
Das sagt die Verteidigung
Der erste Verteidiger des Angeklagten forderte am Montag den Freispruch. Der Vorwurf des Mordes könne nicht nachgewiesen werden, so Verteidiger Thomas Domanski. Gerichtsreporter Thorsten Brockmann ordnet den Prozesstag ein:
Mordfall Ekaterina B.: Das erste Plädoyer der Verteidigung
Der erste Verteidiger hat sein Plädoyer gehalten, am nächsten Prozesstag ist der zweite Verteidiger dran und auch der Angeklagte soll dann zu Wort kommen.