
Die EU plant Änderungen am europäischen Führerscheinsystem. Nicht alle Vorschläge können dabei auf breiter Ebene überzeugen. (Symbolbild)
Foto: Ole Spata
Geplante Führerschein-Revolution der EU bringt Automobilclub auf die Palme
Grundsätzlich, so der Automobil-Club Verkehr (ACV), untertstützt er die Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Doch mit den krassen Vorschlägen des EU-Verkehrsausschusses zur Führerschein-“Verbesserung“ ist der ACV gar nicht einverstanden.
Müssen Senioren in Zukunft regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen? Und dürfen Fahranfänger über 1,8 Tonnen schwere Pkw bald nur noch mit einem gesonderten Führerschein fahren? Um diese Fragen geht es unter anderem in der Diskussion über die für 2024 geplante neue Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission. Anlass sind die weitreichenden Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des Verkehrsausschusses, Karima Delli (Grüne).
ACV stellt sich gegen den Entwurf
Grundsätzlich unterstütze der Automobil-Club Verkehr (ACV) die Bemühungen der EU, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, heißt es von Seiten des Automobilclubs. doch bei diesen Vorschlägen senkt der ACV den Daumen: „Die aktuellen Änderungsvorschläge sind jedoch unverhältnismäßig.“
Der Entwurf, über den der EU-Verkehrsausschuss am 19. September beraten hat, sieht vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen bereits für Personen ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. Ab 60 Jahren könnte die Fahrerlaubnis dann auf sieben Jahre limitiert sein, ab 70 Jahren auf fünf Jahre und ab 80 Jahren auf zwei Jahre.
Eine Befristung allein aus Altersgründen und die Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehnt der ACV ab. ACV-Geschäftsführer Holger Küster: „Ob Menschen fahrgeeignet sind, hängt in erster Linie von ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Dieser lässt sich aber nicht pauschal an Altersstufen knüpfen.“
Neue Führerscheinklasse B+ laut ACV komplett realitätsfern
Realitätsfremd ist aus Sicht des ACV die vorgeschlagene Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für Personenkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 1800 kg. Betroffen wären vor allem Fahranfänger, die künftig ausschließlich Pkw mit einem Gewicht unter 1800 kg fahren dürften. Ein schweres Familienauto zu nutzen, um die in der Fahrausbildung erlernten Fähigkeiten zu festigen, wäre so nicht mehr erlaubt. Stattdessen würden zusätzliche Kosten für die Anschaffung eines leichten Pkw und den Erwerb einer weiteren Führerscheinklasse anfallen.
Zudem verkenne der Änderungsvorschlag, so der ACV, dass moderne Fahrzeuge und insbesondere Elektroautos aufgrund ihrer Ausstattung immer schwerer werden, die Sicherheitseinrichtungen dem Fahrzeuggewicht jedoch entsprechend angepasst sind. ACV-Geschäftsführer Holger Küster: „Die Gewichtsgrenze ist nicht nur willkürlich gewählt, es ist auch fraglich, wie durch diese Maßnahme die Verkehrssicherheit gesteigert werden soll.“