Lebenslange Haft für Mutter
Verden. Der Tod einer Vierjährigen aus Grasberg im August 2022 war Mord. Zu der Überzeugung gelangte die 1. Große Strafkammer des Verdener Landgerichts und hat die 24 Jahre alte Mutter gestern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. „Die Kammer geht davon aus, dass die Verbrühungen vorsätzlich herbeigeführt worden sind“, hieß es in der Urteilsbegründung, aber nicht in Tötungsabsicht. Ein Drittel des Körpers sei davon betroffen gewesen. Doch erst zwölf Tage später brachte die Frau ihre Tochter in ein Krankenhaus. Für eine Rettung zu spät.
Vorsitzender Richter betont das Leid der Tochter
Ohne jegliche Regung hörte sich die junge Frau die rund einstündige Urteilsbegründung an. Diese begann mit einem Statement der Kammer: „Das Leid, dass das Mädchen über zwölf Tage ertragen musste und das Unrecht, welches ihr widerfahren ist, geht deutlich über das hinaus, was eine Schwurgerichtskammer sonst verhandelt“, betonte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk.
Das Kind habe „unfassbar gelitten“. „Man fragt sich, wie sie die Härte aufbringen konnte, untätig zuzusehen“, so der Vorsitzende über die Mutter. „Es kommt so rüber, dass eine emotionale Verarmung vorliegt.“ Schuldig gemacht habe sich die Frau mit der Tat auch der schweren Misshandlung Schutzbefohlener und der gefährlichen Körperverletzung.
Schreckliche Tat geschah im August 2022
Am 11. August 2022 war es zu den Verbrühungen gekommen. Erste Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt zeigte sich in ihrem Plädoyer überzeugt, dass die dreifache Mutter „erzieherisch“ auf das Kleinkind einwirken wollte. Weil sich die Vierjährige eingekotet hatte, habe ihre Mutter sie in die Dusche gestellt, fixiert und mit heißem Wasser vom Schambereich abwärts abgeduscht.
Die Kammer geht auch von Vorsatz aus und auf Grund des Verletzungsbildes von einem Festhalten des Kindes, ließ aber offen, ob es eine Bestrafung war oder aus dem Ruder gelaufen sei. Es habe jedoch Gewalt gegen die Kinder gegeben. So habe die Mutter ihrem Lebensgefährten in Textnachrichten die Erlaubnis zum „Misshandeln“ gegeben. Spuren stumpfer Gewalt seien auch am Kopf des toten Mädchens festgestellt worden.
Verbrannte Haut selber abgezogen
Statt zum Arzt zu fahren, zog die Mutter die Haut ab und besorgte sich Salbe aus einem Drogeriemarkt. Nicht von Beginn an, aber ab dem 19. August 2022 geht die Kammer von einem Tötungsvorsatz durch Unterlassen aus. Denn spätestens da habe sie erkannt, dass die Verletzungen lebensbedrohlich waren.
Das Mädchen litt „unter stärksten Schmerzen. Dies erkannte die Angeklagte auch, ging aber nicht zum Arzt, „weil sie glaubte, die Kosten tragen zu müssen“, stellte der Vorsitzende fest. Dies erfülle das Mordmerkmal Habgier. Seine tragische Anmerkung: „Die Kosten wären von der Krankenkasse übernommen worden.“
Einen Tag nach der Tat war Haftbefehl erlassen worden. Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, aber der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.