Dennis Braches, Teamleiter bei TÜV Nord und zuständig für den Standort Rotenburg/Wümme, hat sich einige dieser Mythen näher angeschaut:
Mit warmem Motor schnell zu freier Sicht
Vereiste Scheiben sind bei kalten Temperaturen keine Seltenheit. Eine beliebte Methode für schnelle freie Sicht: den Motor im Stand laufen lassen. Sinnvoll ist dies jedoch nicht. „Da der Motor im Stand viel Zeit braucht, um warmzulaufen, erreicht man damit abgesehen von unnötigem Lärm und Abgasen und Schäden am Motor nicht viel. Wird man dabei erwischt, folgt zudem ein Bußgeld von 80 Euro“, sagt der Teamleiter. Am besten nimmt man den Eiskratzer zur Hand. Bei beschlagenen Scheiben helfen das Gebläse und die Heizung auf höchster Stufe.
Freie Scheiben reichen aus
Um verkehrssicher losfahren zu können, müssen auch die Lichtanlagen und das Kennzeichen vom Schnee befreit sein. Und auch dem Dach können Schneehaufen während der Fahrt nichts zu suchen. „Wehen diese während der Fahrt herunter, wirkt sich das auf die Sicht folgender Fahrerinnen und Fahrer aus. Dabei reicht ein kurzer Griff zum Handbesen“, rät der TÜV-Experte.
Wunschkonzert bei der Winterbereifung
Seit 2010 gilt auf den deutschen Straßen eine Winterreifenpflicht. Sie greift situativ, also witterungsabhängig. „Bei Glatteis, Schneematsch, Reif, Eis- oder Schneeglätte müssen Winterreifen mit dem dreigezackten Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte gekennzeichnet sein. Das M+S-Zeichen allein reicht für neue Reifen nicht mehr aus“, erklärt Braches. Hilfreich ist die O-bis-O-Faustregel, die besagt, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern genutzt werden sollten.
Runter mit dem Reifendruck für mehr Antrieb auf Schnee
Der Gedanke an sich ist nicht falsch. Aber: Ist man mit dem Fahrzeug wieder auf normalem Asphalt unterwegs, wird ein zu niedriger Reifendruck schnell gefährlich. „Die Bodenhaftung lässt deutlich nach, das Bremsverhalten ändert sich und die Reifen verschleißen schneller. Zudem verbraucht das Auto mehr Sprit. Wir empfehlen daher, zu jeder Zeit mit dem für das Fahrzeug zugelassenen Luftdruck zu fahren“, erklärt der TÜV-Experte.
Zugeschneite Verkehrsschilder sind unwichtig
Wichtige Verkehrsschilder sind auch bei dicker Schneedecke durch ihre spezielle Form gut zu erkennen und gelten uneingeschränkt. Eine bedingte Lesbarkeit schützt nicht vor einem Bußgeld. Sind Verkehrsschilder eingeschneit, spielt oft die Ortskunde der Fahrenden eine Rolle. Ist diese nicht gegeben und das Schild nachweislich nicht lesbar, kann es seine Gültigkeit kurzzeitig verlieren.
Eine Vollbremsung im Schnee ist eine gute Idee
Das Antiblockiersystem unterstützt den Bremsvorgang in vielen Situationen, aber Schnee und Eis stellen auch dieses vor Herausforderungen. Hier hilft es, die Geschwindigkeit zu reduzieren. „Am besten vermeidet man starke Bremsmanöver und schnelle Lenkbewegungen gänzlich, um in der Spur zu bleiben. Bricht das Fahrzeug dennoch aus, die Kupplung treten und vorsichtig gegenlenken“, rät Braches.
Die Autowäsche im Winter ist zwecklos
Viele Autofahrer verzichten lieber auf die Kosten der Waschanlage. „Besonders in den Wintermonaten ist eine regelmäßige Wäsche wichtig, um all den Schmutz zu beseitigen. Denn Streusalz tut dem Unterboden und dem Lack nicht gut. Zudem wirkt sich das auf die Sicherheit aus. Verdreckte Pkw, Motorräder und Lkw sind zudem für andere Verkehrsteilnehmende schlechter zu erkennen und auch die eigene Sicht ist eingeschränkt“, erklärt Braches. (pm/leo)