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Am Sieverner See hat sich die Frau mit einem Mann getroffen, den sie über eine Dating-Plattform kennengelernt hat.
Auffällig und doch frei
Eine 31-Jährige ist am Sieverner See vergewaltigt worden. Den Mann hatte sie über eine Dating-Plattform kennengelernt. Die Polizei hat den mutmaßlichen Täter festgenommen, aber wieder freigelassen, obwohl er dort einschlägig bekannt ist. Warum?
Die 31-Jährige ist in der Nacht zum vergangenen Sonntag am Sievener See vergewaltigt worden. Die Polizei hat den Tatverdächtigen ermittelt. Nach bisherigen Erkenntnissen war die Frau am Sonnabend gegen 23 Uhr nach Sievern gekommen, um sich mit einem Mann zu treffen.
Wie die Ermittlungen ergaben, hatte sich der spätere Täter von einer anderen Person zu dem verabredeten Treffpunkt bringen lassen und wurde später von dort auch wieder abgeholt. Die junge Frau wurde über mehrere Stunden festgehalten und vergewaltigt. Gegen Morgen konnte das Opfer in einem unbeobachteten Moment aus ihrem Fahrzeug flüchten und mit Hilfe von Passanten die Polizei rufen.
Auto nach Vergewaltigung durchsucht
Die Polizeiinspektion Cuxhaven habe „sehr früh eine dringend tatverdächtige männliche Person einschließlich einer möglichen Mittäterin feststellen und vorläufig festnehmen können“, antwortet Pressesprecherin Britta Schumann auf Nachfrage der NORDSEE-ZEITUNG. Neben der vorläufigen Festnahme der tatverdächtigen Personen wurden noch am Tattag deren Wohnung sowie weitere ihnen zuzuordnende Gegenstände durchsucht, unter anderem das Auto. Es konnten laut Polizei Beweismittel sichergestellt werden, deren Auswertung noch andauere.
Bei der Frage, warum der „bereits einschlägig polizeilich in Erscheinung getretene“ Mann auf freiem Fuß sei, verweist die Polizei auf die Staatsanwaltschaft in Stade. Für die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls beim zuständigen Haftrichter sei ausschließlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese habe entschieden, dass die Haftgründe nicht vorliegen. In der Folge mussten beide Tatverdächtige entlassen werden. Die Polizei verweist auf Stade und würde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch nicht kommentieren.
Staatsanwaltschaft sieht keine Wiederholungsgefahr
Pressesprecher Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas bestätigt, dass Haftgründe nicht vorgelegen hätten. Dazu zählen Flucht, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. An die Wiederholungsgefahr seien sehr enge Voraussetzungen geknüpft. So hätte es eine „rechtskräftige Verurteilung in der gleichen Sache“ gegeben haben müssen.
Polizei gibt Ratschläge zu Dating-Portalen
Unabhängig vom vorliegenden Fall hat die NZ die Polizei gebeten, Ratschläge zu geben, worauf man generell im Zusammenhang mit Online-Dating-Formaten achten solle:
- Online-Kontakte sind keine Freunde, Bekannte, sondern Unbekannte.
- Sie können sich nie sicher sein, dass es sich bei ihrem Chatpartner oder ihrer Chatpartnerin tatsächlich um die Person handelt, als die er oder sie sich ausgibt.
- Geben Sie keine persönlichen Daten an die unbekannte Person weiter (zum Beispiel Anschrift, Bankverbindung, Arbeitsstelle)
- Stellen Sie keine Ausweisdokumente (Bundespersonalausweis, Führerschein o. ä.) online als gescannte Datei, Bilddatei oder auf sonst eine Art und Weise zur Verfügung.
- Überweisen oder versenden Sie kein Bargeld/Wertgegenstände an Personen, die Sie lediglich online kennen
- Vereinbaren Sie ein erstes persönliches Treffen an belebten Orten, zum Beispiel in einem Restaurant oder einem Café.
- Weihen Sie eine Vertrauensperson in die Details (Ort/Zeit) des ersten persönlichen Treffens ein und vereinbaren Sie mit dieser Person eine Kontaktaufnahme nach einem gewissen Zeitpunkt.