
Ein Beispiel aus der Buchenstraße in Brake: Hier stehen die Autos so ungünstig am Straßenrand, dass Müllfahrzeuge kaum noch durchkommen.
Entsorger GIB schlägt Alarm
Wohngebiete mit engen Straßen sind eine besondere Herausforderung für die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren die Leerung von Tonnen oder verhindern diese sogar gänzlich. „Wir tun unser Möglichstes, um die Entsorgung zu gewährleisten. Doch im Zweifel entscheidet der Fahrer, ob er durchkommt oder nicht“, macht Alexandra Janßen von der GIB deutlich.
Kann eine Straße oder einzelne Tonnen nicht angefahren werden, meldet der Müllwagenfahrer dies an die zuständige Stelle. Eine nachträgliche Entsorgung ist dann nicht mehr möglich. Alexandra Janßen: „Um sich selbst zu schützen, fragen immer weniger Müllwagenfahrer vor Ort nach dem Verursacher, mit der Bitte das Fahrzeug zu entfernen, denn immer häufiger werden die Kollegen von Falschparkern beschimpft, bedroht oder sogar angegriffen.“
In einigen Fällen wird das falsch parkende Auto abgeschleppt
Wenn sich Parkdelikte in einer Straße häufen, wird zudem das zuständige Ordnungsamt eingeschaltet. Dies leitet entsprechende Verfahren ein, die Verwarngelder oder sogar Bußgelder nach sich ziehen. Es kann auch sein, dass die Behördenmitarbeiter Fahrzeuge direkt abschleppen lassen. „Einige Straßen bereiten beinahe wöchentlich Ärger“, weiß Alexandra Janßen.
Weil aber in vielen Fällen nur aus Unwissenheit falsch geparkt wird, gibt die GIB-Mitarbeiterin folgende Tipps, wie man es als Fahrzeugbesitzer richtig und dem Entsorger damit möglichst leicht macht:
- Wann ist eine Straße zu eng zum Parken? Parken ist laut Straßenverkehrsordnung an denjenigen Stellen verboten, bei denen zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3,05 Metern verbleibt. Dieses Maß ergibt sich aus der in der Straßenverkehrszulassungsverordnung festgelegten höchstzulässigen Breite des Fahrzeugs (2,55 Meter) sowie einem zusätzlichen Seitenabstand von je 0,25 Metern.
- Parkverbote an Kreuzungen und Einmündungen: Parken ist nach Straßenverkehrsordnung 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten. Entlang von Radwegen in Fahrtrichtung rechts muss 8 Meter vor Kreuzungen und Einmündungen alles frei bleiben.
- Wie verhält man sich am besten? Fahrzeuge sollten möglichst auf einem Grundstück abgestellt werden. Besucher oder Nachbarn, die sich nicht an die Vorschriften halten, solten darauf angesprochen werden. Man muss nämlich bedenken, dass im Ernstfall auch Rettungsfahrzeuge in der Lage sein müssen, das eigene Grundstück oder das eines Nachbarn zu erreichen. Diese Fahrzeuge haben die gleiche Breite wie Entsorgungsfahrzeuge.

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Wie soll der Greifarm des Müllfahrzeugs hier zur Biotonne gelangen? Dieses Foto ist an der Peterstraße in Elsfleth entstanden.