
Telegram sei kein soziales Netzwerk, sondern ein „Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation“, argumentieren die Anwälte des Unternehmens.
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Millionen-Bußgeld gegen Messengerdienst Telegram
Es geht um Bußgeldbescheide in Millionenhöhe. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verstoßen.
Gesetz regelt Umgang mit Hasskriminalität
Das Bonner Amtsgericht muss sich demnächst mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe befassen, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen den Messengerdienst Telegram erlassen hat. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei geht es um zwei im vergangenen Oktober ergangene Bescheide mit einer Gesamthöhe von 5,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das Gesetz regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz.
Kein Beschwerdeverfahren
Das BfJ wirft Telegram vor, kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitzustellen, bei dem Nutzer des Dienstes rechtswidrige Inhalte auf der Plattform melden können. Diesen Verstoß ahndete das Amt mit 4,25 Millionen Euro. Zudem wurden 875.000 Euro Bußgeld fällig, weil Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt habe, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können.