Der geplante A20-Elbtunnel im Norden erhitzt weiter die Gemüter.

Der geplante A20-Elbtunnel im Norden erhitzt weiter die Gemüter.

Foto: Rehder/dpa

Politik

A20-Elbtunnel: Bundesgericht weist Klagen weitgehend zurück

Von nord24
28. April 2016 // 15:26

Die Klagen gegen den geplanten A20-Elbtunnel sind weitgehend erfolglos geblieben. Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss trotzdem noch nachgebessert werden. 

Erleichterung bei Kieler Küsten-Koalition

Die Autobahn 20 erhitzt weiter die Gemüter: Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände sind mit ihren Klagen gegen die A20-Elbquerung bei Glückstadt überwiegend gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag die Planungen in den Grundzügen. Der A20-Elbtunnel nordwestlich von Hamburg gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht fest. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte erleichtert. "Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben", sagte er in Kiel.

Gericht bemängelt formale Fehler

Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings Nachbesserungen geben. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Wegen dieses formalen Mangels erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Der Fehler könne aber "geheilt" werden, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein muss zur Wasserrahmenrichtlinie ein ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen.

A20-Elbtunnel: Mehrere Kläger wollen Bau verhindern

Gegen den 5,6 Kilometer langen A20-Elbtunnel hatten drei Umweltverbände, die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb und mehrere Anwohner geklagt. Sie hielten den Tunnel für nicht notwendig sowie nicht finanzierbar und zogen die Sicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb fürchtete um seine Existenz.

Richter sieht keine Finanzierungsprobleme

Bei der Finanzierbarkeit konnte das Gericht keine unüberwindlichen Schranken erkennen. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern, werde der Bund einspringen, betonte Richter Bier.

Sicherheitsbedenken: Planer sagen Änderungen zu

Angesichts der Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es künftig fünf befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der Feuerwehr geschaffen werden, damit im Falle eines Brandes nicht wie ursprünglich geplant die freiwillige Feuerwehr allein in der Verantwortung steht. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt.