Eine Pharmazeutin zieht im Impfzentrum für Fußgänger und Radfahrer eine Spritze mit dem Impfstoff von Moderna auf.

Bis zum 15. März 2022 müssen die betroffenen Arbeitskräfte ihren Impfnachweis erbringen.

Foto: Oliver Berg/dpa

Politik

Bundestag beschließt erste begrenzte Corona-Impfpflicht

10. Dezember 2021 // 12:29

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen.

Erste begrenzte Impfpflicht kommt

Auch weitere Krisenregelungen wurden beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.

Nachweis bis 15. März 2022

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen. (dpa)

Erste begrenzte Corona-Impfpflicht beschlossen Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.