So funktioniert die Wahl für Erstwähler.

So funktioniert die Wahl für Erstwähler.

Foto: Julia Steinbrecht

Politik

Bundestagswahl einfach erklärt: Was Erstwähler wissen müssen

22. Februar 2025 // 18:30

Deine erste Bundestagswahl? Erfahre hier, was du zu Wahllokal, Erst- und Zweitstimme und ungültigen Stimmen wissen musst – laut Bundeswahlleiterin.

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, ist Bundestagswahl – für 2,3 Millionen Deutsche das erste Mal! Doch wie funktioniert die Wahl? Wer darf abstimmen, und wie läuft der Wahlprozess ab? Laut Bundeswahlleiterin gibt es klare Regeln, die jede Wählerin und jeder Wähler kennen sollte.

Wer darf wählen?

Laut der Bundeswahlleiterin sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren wahlberechtigt, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Menschen mit Seh- oder Körperbehinderungen können eine Hilfsperson mitnehmen, die sie bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese darf den Wähler jedoch nicht beeinflussen. Zusätzlich kann eine Stimmzettelschablone genutzt werden, um das Ausfüllen zu erleichtern.

Wo und wie wird gewählt?

Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, die in kleinere Wahlbezirke gegliedert sind. Die Gemeinde legt für jeden Wahlbezirk ein Wahllokal fest – meist in Schulen oder Rathäusern. Gewählt wird dort zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Im Wahllokal gibt es Wahlkabinen, in denen der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt werden muss. Ausnahme: Wer nicht lesen kann oder eine körperliche Behinderung hat, darf eine Hilfsperson mitnehmen.

Erst- und Zweitstimme: Was ist der Unterschied?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • Erststimme: Sie steht auf der linken Seite des Stimmzettels. Damit wird eine Person im eigenen Wahlkreis gewählt. Wer die meisten Erststimmen erhält, kann direkt in den Bundestag einziehen – vorausgesetzt, die Partei erhält genug Zweitstimmen.
  • Zweitstimme: Sie steht auf der rechten Seite des Stimmzettels und ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Hier wird eine Partei gewählt, die über eine Landesliste Kandidaten ins Parlament entsendet. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie.

Wann ist eine Stimme ungültig?

Damit die Wahl zählt, muss der Stimmzettel korrekt ausgefüllt sein. Laut Bundeswahlleiterin sind Stimmen ungültig, wenn:

  • kein Kästchen angekreuzt ist
  • mehr als zwei Kreuze gemacht wurden
  • das Kreuz zwischen zwei Feldern liegt
  • zusätzliche Bemerkungen auf dem Stimmzettel stehen. (vk)