
Die Bremer Alternative für Deutschland bleibt von den Wahlen am 14. Mai ausgeschlossen.
Foto: Daniel Karmann/dpa
Eilantrag abgelehnt: AfD bleibt von Wahl ausgeschlossen
Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat mit Beschluss einen Antrag des AfD-Landesverbandes Bremen auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.
Eilantrag ist unzulässig
Damit bleibt die Partei von der Wahl am 14. Mai ausgeschlossen. Der AfD Landesverband Bremen hatte, vertreten durch den Rumpfvorstand, am 18. April beim Wahlprüfungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der er die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai erreichen wollte.
Rechtsschutz erst nach Wahl möglich
Das Wahlprüfungsgericht hat diesen Eilantrag als unzulässig abgelehnt. In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass ein „Erlass einer einstweiligen Anordnung weder im Wahlgesetz noch in der Landeswahlordnung geregelt“ sei. Rechtsschutz im Wahlverfahren sei grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen. Aktuell sind keine Wahllisten der AfD zur Bürgerschaftswahl zugelassen.
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