
Das Verwaltungsgericht Köln stoppt den Wahl-O-Mat in der jetzigen Form.
Foto: Zinken/dpa
Gericht stoppt Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat darf nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung, das Internetangebot zum Vergleich von Positionen verschiedener Parteien in seiner derzeitigen Form zu betreiben.
Antrag von Volt Deutschland
Das Gericht gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland statt. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne.
Recht auf Chancengleichheit
Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (dpa)

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt den Wahl-O-Mat in der jetzigen Form.
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